haseln
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 10. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Aidan Faes, Rorschacher Strasse 32, 9000 St. Gallen, geschäftlich auftretend unter der Marke haseln (nachfolgend «Anbieter»), und seinen geschäftlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B); ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumkreditgesetzes oder analoger Normen findet nicht statt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

(3) Individualabreden zwischen den Parteien gehen diesen AGB in jedem Fall vor.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen rund um den Aufbau und Betrieb von Outbound-Vertrieb. Diese können — je nach vereinbartem Leistungsumfang — insbesondere umfassen:

  • Strategieberatung (GTM Strategy): Definition des idealen Kundenprofils, Auswahl von Trigger-Ereignissen, Kanalstrategie, Messaging-Architektur.
  • Lead-Generierung: Aufbau und Pflege zielgruppenspezifischer Datenbestände, Anreicherung von Kontaktdaten, Qualifizierung.
  • Cold Calling und Telefonakquise durch erfahrene Operator, einschliesslich Vorbereitung von Gesprächsleitfäden und Einwandbehandlung.
  • E-Mail- und LinkedIn-Sequenzen, einschliesslich Texterstellung, A/B-Testung und Versandsteuerung.
  • Zustellbarkeit: Einrichtung und Pflege von SPF-, DKIM- und DMARC-Konfigurationen, Domain-Warm-up, Inbox-Monitoring.
  • Closed-Loop-Optimierung: wöchentliche Auswertung von Show-Raten, Conversion-Raten und Pipeline-Werten, Anpassung von Targeting und Messaging auf dieser Grundlage.
  • Done-for-You: vollständige operative Übernahme des Outbound-Vertriebs als Managed-Service inklusive Reporting.
  • Schulung und Coaching bestehender Vertriebsteams des Kunden in den vorgenannten Disziplinen.

(2) Der jeweils konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftragsschreiben, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung («Hauptvertrag»). Im Zweifel ist der Hauptvertrag massgeblich; diese AGB gelten ergänzend.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine Dienstleistung im Sinne von Art. 394 ff. OR, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Garantie für konkrete Abschluss- oder Umsatzergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 3 Vertragsschluss und Kommunikation

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) zustande, soweit die Parteien nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart haben.

(2) Erklärungen im Rahmen der laufenden Vertragsabwicklung können wirksam per E-Mail abgegeben werden, sofern die AGB oder der Hauptvertrag nicht eine strengere Form verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Produktinformationen, Referenzkunden, Zielkundenprofile, Sales-Materialien sowie technische Zugänge zu Domain, CRM und Mailing-Plattform, soweit für den vereinbarten Leistungsumfang erforderlich.

(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz für die Vertragsabwicklung. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm überlassenen Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und für die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Hauptvertrag vereinbarten Preisstruktur. Übliche Modelle sind:

  • Monatliche Pauschale für Managed-Services und Done-for-You-Mandate;
  • Vergütung pro qualifiziertem Termin nach im Vertrag definierter Termin-Definition;
  • Festpreis für klar abgrenzbare Projekte (z.B. GTM-Strategieprojekte, Zustellbarkeits-Setup);
  • Aufwandsabhängige Vergütung nach vereinbartem Tages- oder Stundensatz für Beratungs- und Coaching-Leistungen;
  • Performance-Anteile ergänzend zu einer Grundvergütung, soweit im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbart und an mess- und attribuierbaren Kennzahlen ausgerichtet.

(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken (CHF) und exklusive einer allenfalls anwendbaren Mehrwertsteuer. Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, solange die gesetzlichen Schwellenwerte gemäss MWSTG nicht überschritten werden; ab Eintragung als steuerpflichtige Person werden die Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

(3) Rechnungen werden monatlich am Anfang des Leistungsmonats gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, einen Verzugszins von 5% pro Jahr gemäss Art. 104 OR sowie angemessene Mahnspesen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Daraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit von Managed-Services und Done-for-You-Mandaten drei (3) Monate. Der Vertrag verlängert sich anschliessend automatisch um jeweils einen (1) Monat, soweit er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.

(2) Projektverträge mit festem Leistungsumfang enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist behoben wird, sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über eine Vertragspartei.

§ 7 Leistungsstandards und Show-Rate-Klausel

(1) Soweit der Anbieter mit der Generierung qualifizierter Termine beauftragt ist und der Hauptvertrag eine Vergütung pro Termin vorsieht, gilt ein Termin als «qualifiziert», wenn er die im Hauptvertrag definierten Kriterien (z.B. Funktion, Unternehmensgrösse, Budget, Entscheidungsbefugnis) erfüllt und tatsächlich stattfindet.

(2) Sagt eine Ansprechperson, die zuvor einen qualifizierten Termin verbindlich gebucht hat, diesen ohne neuen Wunschtermin und ohne triftigen Grund ab oder erscheint sie nicht («No-Show»), ersetzt der Anbieter den Termin nach Massgabe der im Hauptvertrag vereinbarten Mindest-Show-Rate. Soweit nichts anderes vereinbart ist, strebt der Anbieter eine Show-Rate von mindestens 70 % an; bei Unterschreitung dieser Quote im Quartalsmittel werden ausgefallene Termine kostenfrei nachgeliefert.

(3) Eine darüber hinausgehende Erfolgsgarantie — namentlich eine Garantie für Vertragsabschlüsse oder Umsätze — wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung vom Anbieter geschaffenen Arbeitsergebnisse (Konzepte, Skripte, Sequenzen, Datenbestände, Reports) sind urheberrechtlich bzw. immaterialgüterrechtlich geschützt. Der Kunde erhält an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

(2) Methoden, Tools, Vorlagen und Knowhow, die der Anbieter bei der Leistungserbringung einsetzt oder weiterentwickelt, verbleiben in seinem ausschliesslichen Eigentum. Der Kunde erhält daran keine Rechte über die zur Vertragsabwicklung erforderliche Nutzung hinaus.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Logo, Name, kurze Fallbeschreibung) auf seiner Website, in Verkaufsunterlagen und in sozialen Medien zu nennen, soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoss gegen diese AGB bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 10 Datenschutz und Auftragsbearbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet — etwa Kontaktdaten der vom Kunden anzusprechenden Zielpersonen — schliessen die Parteien vor Beginn der Bearbeitung eine separate Auftragsverarbeitungs- Vereinbarung (AVV) gemäss Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO ab.

(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters (haseln.com/datenschutz).

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die Haftung des Anbieters ist je Schadensereignis der Höhe nach auf den Betrag der in den der Schadens- meldung vorausgegangenen zwölf (12) Monaten unter dem jeweiligen Hauptvertrag effektiv vereinnahmten Vergütung beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 50'000 pro Kalenderjahr. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung sowie bei Personenschäden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftserfolge, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — wozu insbesondere Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, länger andauernde Ausfälle der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Pandemien gehören — befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen.

§ 13 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach, Mitarbeitende und freie Mitarbeitende des Anbieters weder direkt noch indirekt abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoss schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts der betroffenen Person; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist St. Gallen, Schweiz. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden zu belangen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.